Baumängel rechtssicher rügen: Fristen, Beweise und Nachbesserung im Bauvertrag

Feb 20, 2026

Baumängel rechtssicher rügen: Fristen, Beweise und Nachbesserung im Bauvertrag

Baumängel rechtssicher rügen: Fristen, Beweise und Nachbesserung im Bauvertrag

Ein Haus ist eine der größten Investitionen im Leben. Doch was, wenn nach der Fertigstellung Risse in den Wänden auftauchen, die Fenster undicht sind oder die Fußbodenheizung nicht funktioniert? Dann ist es entscheidend, Baumängel rechtssicher zu rügen. Viele Bauherren machen den Fehler, den Mangel nur mündlich zu erwähnen oder zu lange zu warten. Das kann teuer werden. Denn wenn die Fristen nicht eingehalten werden, verliert man schnell den Anspruch auf Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz.

Was gilt als Baumangel?

Ein Baumangel liegt vor, wenn das Bauwerk nicht so ist, wie es im Vertrag vereinbart wurde. Das kann etwas Kleines sein, wie ein undichtes Fenster, oder etwas Großes, wie eine undichte Dachkonstruktion. Wichtig ist: Es geht nicht um Schönheit, sondern um Funktion und Vereinbarung. Wenn die Heizung nicht warm wird, obwohl sie im Vertrag als voll funktionsfähig beschrieben wurde, liegt ein Mangel vor. Wenn die Fliesen nicht gleichmäßig verlegt sind, aber das war nicht Teil der Vereinbarung, dann nicht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt: Es reicht, wenn der Bauherr die Symptome beschreibt. Du musst nicht erklären, warum der Mangel entstanden ist. Sag einfach: „Im Bad gibt es an der Wand Rostflecken, die sich ausbreiten.“ Oder: „Die Wand im Schlafzimmer ist durchfeuchtet und schimmelt.“ Der Unternehmer muss dann selbst herausfinden, woher es kommt. Du bist nicht verpflichtet, den technischen Fehler zu diagnostizieren. Das ist sein Risiko.

Gewährleistungsfristen: Was du wissen musst

Die Zeit, in der du Mängel rügen kannst, hängt vom Vertrag ab. Bei Bauverträgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gilt eine Frist von fünf Jahren ab der Bauabnahme. Bei Verträgen, die nach der Verdingungsordnung für Bauwerke (VOB/B) abgeschlossen wurden, ist es vier Jahre. Das ist ein entscheidender Unterschied. Viele Bauherren wissen das nicht und verpassen ihre Rechte.

Die Frist beginnt erst mit der förmlichen Bauabnahme. Das ist nicht der Tag, an dem du den Schlüssel bekommst, sondern der Tag, an dem alle Parteien die Abnahme unterschreiben. Wenn du den Schlüssel bekommst, aber noch keine Abnahme stattgefunden hat, läuft die Frist noch nicht. Achte also auf die Unterschrift.

Es gibt zwei Arten von Mängeln: offene und verdeckte. Ein offener Mangel ist sofort sichtbar - ein Riss, ein kaputter Hahn, eine falsch verlegte Leitung. Diese musst du unverzüglich rügen. Ein verdeckter Mangel bleibt verborgen - etwa eine Undichtigkeit hinter einer Wand, die erst nach einem Jahr sichtbar wird. Für solche Mängel gilt: Du hast die volle Gewährleistungsfrist, solange du den Mangel innerhalb dieser Zeit entdeckst und rügst.

Wie rügst du rechtssicher?

Du rügst nicht mit einer SMS oder einem Anruf. Du rügst schriftlich. Und zwar mit Datum, Unterschrift und genauer Beschreibung. Ein Brief per Einschreiben mit Rückschein ist die sicherste Methode. Du kannst auch eine E-Mail senden, aber nur, wenn du sicher bist, dass der Unternehmer sie erhalten und gelesen hat. Und selbst dann: Lass dir eine Antwort bestätigen.

Die Beschreibung muss konkret sein. Nicht: „Es ist alles kaputt.“ Sondern: „In der Küche ist an der rechten Wand eine Risslinie von etwa 30 cm Länge sichtbar. Die Fliesen sind an drei Stellen gelöst. Die Dichtung zwischen Fenster und Wand ist porös und lässt Wasser eindringen.“

Wichtig: Du musst keine Ursache nennen. Du beschreibst nur, was du siehst. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Grund zu prüfen. Du hast nicht die Pflicht, einen Baugutachter zu beauftragen - das ist sein Job.

Baugutachter zeigt verborgene Feuchtigkeitsschäden hinter Fliesen, neben unterschriebener Abnahmedokumentation.

Frist zur Nachbesserung setzen - so geht’s richtig

Nach der Rüge musst du dem Unternehmer eine Frist setzen, um den Mangel zu beheben. Das ist kein Vorschlag. Das ist eine Aufforderung mit rechtlicher Wirkung. Die Frist muss klar, messbar und realistisch sein. Ein „so schnell wie möglich“ reicht nicht.

Der BGH hat entschieden: Du solltest eine gestaffelte Frist setzen. Das heißt:

  1. Erste Frist: „Bitte bestätigen Sie bis zum [Datum], ob Sie den Mangel anerkennen und beheben werden.“
  2. Zweite Frist: „Bitte beginnen Sie mit der Behebung bis zum [Datum].“
  3. Dritte Frist: „Bitte beenden Sie die Arbeiten bis zum [Datum].“

Diese Struktur zeigt, dass du kooperativ bist, aber auch deine Rechte kennst. Sie bewahrt dich vor dem Vorwurf, du hättest zu wenig Zeit gegeben. Und sie stärkt deine Position, falls es vor Gericht geht.

Was du nicht tun solltest

Ein häufiger Fehler: Du beauftragst gleich einen anderen Handwerker, um den Mangel zu beheben. Das ist ein Fehler. Du darfst nicht einfach selbst handeln. Du musst dem ursprünglichen Unternehmer die Chance geben, den Mangel zu beseitigen. Sonst verlierst du den Anspruch auf Ersatz der Kosten.

Auch: Du zahlst den vollen Betrag weiter. Das ist ein Fehler. Wenn ein Mangel besteht, darfst du einen angemessenen Teil der Zahlung einbehalten. Nach § 641 Abs. 3 BGB kannst du bis zum zweifachen Betrag der notwendigen Reparaturkosten zurückhalten. Wenn die Reparatur 2.000 Euro kostet, darfst du 4.000 Euro einbehalten. Das ist kein Strafzuschlag. Das ist ein Druckmittel. Es zeigt dem Unternehmer: Ich bleibe nicht untätig, solange du nicht handelst.

Und: Du schweigst, weil du Angst hast, den Vertrag zu verlieren. Das ist falsch. Du hast das Recht, Mängel zu rügen. Du verlierst den Vertrag nicht, wenn du deine Rechte einfordertest. Im Gegenteil: Wer seine Rechte nicht kennt, zahlt doppelt.

Rechtssichere Mängelrüge: Fotos, Briefe und Uhr symbolisieren Fristen und Beweise gegenüber Reparaturkosten.

Was passiert, wenn der Unternehmer nicht reagiert?

Wenn die letzte Frist abgelaufen ist und nichts passiert ist, hast du mehrere Möglichkeiten:

  • Ersatzvornahme (Selbstvornahme): Du beauftragst einen anderen Handwerker. Du zahlst, dokumentierst alles und reichst dem ursprünglichen Unternehmer die Rechnung ein. Er muss die Kosten übernehmen - inklusive der Kosten für die Begutachtung und die Reisekosten des neuen Handwerkers.
  • Vergütungsminderung: Du behältst einen Teil des Gesamtpreises. Wenn die Mängel die Nutzung des Gebäudes beeinträchtigen, kannst du bis zu 100 % des Preises mindern. Bei einem undichten Dach, das ständig Wasser eindringen lässt, ist das realistisch.
  • Rücktritt vom Vertrag: Nur bei schwerwiegenden Mängeln. Wenn das Haus nicht bewohnbar ist oder die Konstruktion instabil ist, kannst du den Vertrag aufheben. Das ist der letzte Schritt.
  • Schadensersatz: Wenn der Mangel dir zusätzliche Kosten verursacht - etwa durch Schimmelbildung, die du teuer entfernen musst - kannst du diese Kosten zusätzlich verlangen.

Wichtig: Du musst alle Schritte dokumentieren. Jede E-Mail. Jeder Brief. Jede Rechnung. Jedes Foto. Ein Mangel ohne Beweis ist kein Mangel. Ein Mangel mit Beweisen ist ein Rechtsanspruch.

Dokumentation ist dein wichtigster Verbündeter

Ein Foto, das du am Tag der Abnahme machst, ist wertvoll. Ein Foto, das du drei Monate später machst, ist noch wertvoller. Vergleiche die Zustände. Notiere, wann du was gesehen hast. Wer hat den Mangel bestätigt? Wer hat was gesagt? Wer hat einen Termin abgesagt?

Erstelle eine Mängelliste. Nummeriere jeden Mangel. Beschreibe Ort, Ausmaß, Auswirkung. Füge Fotos bei. Speichere alles in einem Ordner - digital und physisch. Wenn du später vor Gericht stehst, wird diese Liste dein wichtigster Beweis sein.

Es gibt kein „etwas später“ im Bauvertragsrecht. Es gibt nur „rechtzeitig“ oder „zu spät“. Und wenn du zu spät bist, hast du verloren.

Was du jetzt tun solltest

Wenn du einen Mangel entdeckt hast:

  1. Prüfe, ob er offensichtlich oder verdeckt ist.
  2. Mache Fotos und Notizen - genau, ohne Vermutungen.
  3. Schreibe einen Brief per Einschreiben mit Rückschein. Beschreibe die Symptome, nicht die Ursache.
  4. Setze eine gestaffelte Frist - mit drei klaren Terminen.
  5. Halte einen Teil der Zahlung zurück - mindestens das Doppelte der geschätzten Reparaturkosten.
  6. Behalte alle Unterlagen - für mindestens 10 Jahre.

Du brauchst keinen Anwalt, um anzufangen. Aber du brauchst klare Regeln. Und du brauchst Beweise. Wer diese beiden Dinge hat, der hat die Macht. Nicht der Unternehmer. Nicht der Bauherr. Sondern der, der die Regeln kennt und sie anwendet.

Was passiert, wenn ich einen Mangel zu spät rüge?

Wenn du einen Mangel nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist rügst, verlierst du alle Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz. Das gilt auch, wenn der Mangel erst später sichtbar wird - solange du ihn nicht innerhalb der Frist entdeckst und rügst. Ausnahme: Wenn der Unternehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Dann bleibt der Anspruch bestehen, auch wenn die Frist abgelaufen ist.

Kann ich den Mangel selbst beheben, ohne vorher den Unternehmer zu rügen?

Nein. Du darfst nicht einfach selbst handeln, ohne dem ursprünglichen Unternehmer die Chance zu geben, den Mangel zu beheben. Sonst verlierst du den Anspruch auf Erstattung der Kosten. Du musst zuerst schriftlich rügen, eine Frist setzen und warten. Erst wenn er nicht reagiert, darfst du einen anderen Handwerker beauftragen und die Kosten von ihm verlangen.

Wie lange muss die Frist zur Nachbesserung sein?

Es gibt keine gesetzliche Mindestfrist. Aber die Frist muss angemessen sein. Für kleine Mängel wie ein undichtes Fenster reicht oft zwei Wochen. Für größere Arbeiten wie eine neue Dachdeckung kann ein Monat oder mehr nötig sein. Wichtig ist: Du musst die Frist begründen. Ein „so schnell wie möglich“ ist rechtlich wertlos. Eine klare, nachvollziehbare Frist ist entscheidend.

Kann ich die Zahlung komplett einbehalten?

Ja, aber nur, wenn der Mangel so schwerwiegend ist, dass das Bauwerk nicht wie vereinbart genutzt werden kann. Bei einem undichten Dach, das den ganzen Wohnbereich beschädigt, ist eine vollständige Zahlungseinstellung gerechtfertigt. Bei einem kleinen Riss in der Wand nicht. Die Regel: Du darfst bis zum Zweifachen der Reparaturkosten einbehalten. Bei schwerwiegenden Mängeln kannst du mehr verlangen - aber nur, wenn du es nachweisen kannst.

Was ist der Unterschied zwischen BGB- und VOB/B-Bauvertrag?

Beim BGB-Bauvertrag gilt eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren, beim VOB/B-Bauvertrag von vier Jahren. Außerdem gelten bei VOB/B strengere Regeln zur Abnahme und zur Mängelrüge. VOB/B-Verträge sind oft in größeren Projekten üblich. Du solltest prüfen, welcher Vertrag gilt - das entscheidet, wie lange du Zeit hast und wie du vorgehen musst.

Wenn du diese Schritte befolgst, stärkst du deine Position. Du wirst nicht als schwieriger Kunde wahrgenommen. Du wirst als jemand wahrgenommen, der weiß, was er tut. Und das ist der beste Schutz, den du hast.

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