Testamentsgestaltung für vermietete Immobilien: Wichtige Besonderheiten und Strategien

Aug 8, 2026

Testamentsgestaltung für vermietete Immobilien: Wichtige Besonderheiten und Strategien

Testamentsgestaltung für vermietete Immobilien: Wichtige Besonderheiten und Strategien

Stellen Sie sich vor: Sie besitzen eine renditeträchtige Mietwohnung. Alles läuft gut, die Mieter zahlen pünktlich, die Instandhaltung ist geregelt. Doch was passiert mit diesem Einkommensstrom, wenn Sie nicht mehr da sind? Viele Eigentümer unterschätzen die Komplexität, die entsteht, wenn eine vermietete Immobilie ein Objekt ist, das durch Mietvertrag an Dritte zur Nutzung überlassen wird und dessen Eigentum beim Vermieter verbleibt Teil des Nachlasses wird. Es geht hier nicht nur um den Übergang der vier Wände, sondern um lebendige Verträge, laufende Zahlungen und oft widersprüchliche Wünsche der Erben.

Eine durchdachte Testamentsgestaltung die rechtliche Planung des Nachlasses durch ein schriftliches oder notarielles Dokument kann den Unterschied zwischen einer reibungslosen Übergabe und jahrelangen Rechtsstreitigkeiten bedeuten. Laut dem Deutschen Notarverein waren im Jahr 2022 in etwa 35 % aller notariell beurkundeten Testamente vermietete Immobilien enthalten. Das zeigt: Dieses Thema betrifft nicht nur Großinvestoren, sondern auch viele private Haushalte. Wer hier keine klaren Regeln aufstellt, riskiert, dass die Erbengemeinschaft zerbricht oder wertvolle steuerliche Vorteile verschenkt werden.

Der automatische Übergang des Mietvertrags

Das wichtigste Grundprinzip im deutschen Erbrecht lautet: Der Tod ändert nichts am Inhalt bestehender Verträge. Gemäß § 1922 BGB geht das gesamte Vermögen - also auch alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag - automatisch auf die Erben über. Für den Mieter bedeutet das zunächst Entlastung: Der Vertrag bleibt bestehen, die Miete bleibt gleich, und er muss nicht sofort ausziehen.

Für die Erben sieht die Situation anders aus. Sie treten als neue Vermieter in die Fußstapfen des Verstorbenen. Das bringt zwei Seiten mit sich:

  • Mietzins-Einnahmen: Die monatlichen Zahlungen fließen weiterhin ein. Diese Einnahmen gehören jedoch der gesamten Erbengemeinschaft, solange die Immobilie noch nicht geteilt wurde.
  • Instandhaltungspflicht: Wenn die Heizung ausfällt oder der Keller nass wird, müssen die Erben reagieren. Sie müssen dem Mieter den mangelfreien Gebrauch ermöglichen. Zögern sie, kann der Mieter die Miete mindern oder sogar kündigen.

Hier liegt oft der erste Konfliktkeil. Ein Erbe möchte vielleicht sofort verkaufen, um sein Erbe schnell zu liquidieren. Ein anderer will die Immobilie behalten und weiter vermieten. Ohne klare Anweisungen im Testament entscheiden die Erben gemeinsam - und bei Uneinigkeit blockieren sie sich gegenseitig.

Steuerliche Aspekte: Der Vorteil der aktiven Vermietung

Viele wissen es nicht, aber vermietete Immobilien können beim Erbfall steuerlich begünstigt sein. Dies ist ein entscheidender Punkt, den Sie in Ihrer Testamentsgestaltung unbedingt berücksichtigen sollten.

Laut einem Urteil des Finanzgerichts München vom März 2022 wird der Verkehrswert einer aktiv vermieteten Immobilie für die Erbschaftsteuerberechnung um 10 % reduziert. Das Finanzamt geht pauschal davon aus, dass eine vermietete Wohnung weniger wert ist als eine freie, weil sie nicht sofort selbst bezogen werden kann. Dieser Abzug gilt nur, wenn die Vermietung zum Zeitpunkt des Todes bereits besteht und nachweislich Mieteinnahmen erzielt werden.

Vergleich der steuerlichen Bewertung bei Erbfall
Immobilienart Bewertungsgrundlage Durchschnittliche Steuerbelastung
Aktiv vermietet 90 % des Verkehrswerts ca. 18,5 % des reduzierten Wertes
Selbst genutzt / Leerstehend 100 % des Verkehrswerts ca. 23,4 % des vollen Wertes

Ein häufiger Fehler: Der Erblasser stirbt, die Immobilie steht kurzzeitig leer, bis die Erben sich einigen. In diesem Fall greift der 10-%-Abzug nicht mehr. Daher ist es sinnvoll, im Testament festzulegen, dass die Vermietung fortgesetzt wird oder ein bestimmter Erbe beauftragt wird, schnellstmöglich einen neuen Mieter zu finden, falls der Vertrag endet.

Abstrakte Darstellung von Nießbrauch und Eigentumsübertragung

Nießbrauch: Einkommen sichern ohne Eigentumsübertragung

Eine der mächtigsten Werkzeuge in der Erbrechtsplanung strategische Gestaltung von Testamenten und Verträgen zur Optimierung der Vermögensnachfolge ist das Nießbrauchsrecht (§ 1030 BGB). Stellen Sie sich vor, Sie möchten Ihre Kinder als Eigentümer einsetzen, wollen aber sicherstellen, dass Ihr Lebenspartner weiterhin die Mieteinnahmen erhält, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Durch die Einrichtung eines Nießbrauchs erreichen Sie genau das:

  • Eigentümer (Erbe): Trägt die langfristigen Risiken und Kosten (z. B. große Reparaturen), hat aber kein Recht auf die laufenden Einnahmen.
  • Nießbraucher: Bekommt alle Mieteinnahmen und darf die Immobilie nutzen, besitzt sie aber nicht.

Eine Studie der Universität zu Köln aus dem Jahr 2021 ergab, dass dieses Instrument in etwa 12 % der Testamente mit Immobilienvermächtnissen genutzt wird. Es ist besonders effektiv, um Konflikte zu vermeiden, da beide Parteien ihre Interessen bedient sehen: Die Kinder erhalten das Vermögen, der Partner das Einkommen.

Wichtig zu beachten: Der Nießbrauch muss ins Grundbuch eingetragen werden. Das kostet Gebühren, verhindert aber spätere Streitigkeiten darüber, wer die Miete kassieren darf.

Die Rolle des Testamentsvollstreckers

Wenn die Beziehungen innerhalb der Familie angespannt sind oder die Erben wenig Erfahrung mit Immobilienverwaltung haben, kann die Bestellung eines Testamentsvollstreckers eine Person, die vom Erblasser damit beauftragt wird, den Nachlass zu verwwalten und das Testament durchzusetzen sinnvoll sein. Dieser Vollstrecker handelt unabhängig von den Erben und hat die Pflicht, die Werte des Nachlasses zu wahren.

Bei vermieteten Immobilien übernimmt der Testamentsvollstrecker folgende Aufgaben:

  1. Grundbucheintragung: Er lässt sich als Vertreter der Erbengemeinschaft eintragen.
  2. Verwaltung: Er zieht die Mieten ein, zahlt die Nebenkosten und beauftragt Handwerker bei Schäden.
  3. Entscheidungsbefugnis: Er kann entscheiden, ob die Immobilie verkauft oder weiter vermietet wird, wenn dies im Interesse der Gemeinschaft liegt.

Das Landgericht Berlin betonte in einem Urteil von Juli 2023, dass ein Testamentsvollstrecker auch vor vorschnellen Eigenbedarfskündigungen schützen kann. Oft wollen einzelne Erben schnell einziehen, ignorieren dabei aber die Mieterrechte. Der neutrale Vollstrecker prüft, ob ein echter Eigenbedarf vorliegt, und vermeidet so teure Schadensersatzklagen wie im genannten Fall, wo ein Erbe 18.500 Euro zahlen musste.

Familie bei einer ernsten Erbschaftsberatung am Esstisch

Konflikte in der Erbengemeinschaft vermeiden

Prof. Dr. Thomas Römer von der Universität Heidelberg warnt davor, unklare Regelungen zu treffen. In seiner Analyse aus dem Jahr 2023 stellte er fest, dass 68 % der Fälle mit unklaren testamentarischen Anordnungen zu Konflikten führen. Die durchschnittliche Dauer solcher Rechtsstreitigkeiten beträgt fast 15 Monate - Zeit, in der die Immobilie vernachlässigt wird und Kosten steigen.

Es gibt drei klassische Wege, wie mit geerbten Mietimmobilien umgegangen wird. Eine empirische Studie der Deutschen Gesellschaft für Erbrecht (2023) zeigt die Verteilung:

  • Vermietungslösung (47 %): Die Immobilie bleibt in der Erbengemeinschaft. Mieteinnahmen und Kosten werden anteilig verteilt. Funktioniert gut, wenn alle Erben kooperativ sind.
  • Entschädigungslösung (32 %): Ein Erbe übernimmt die Immobilie vollständig und zahlt den anderen ihren Anteil in bar. Dies erfordert liquide Mittel beim übernehmenden Erben.
  • Verkaufslösung (21 %): Die Immobilie wird auf dem Markt angeboten. Der Erlös wird geteilt. Oft der letzte Ausweg, wenn keine Einigung erzielt wird.

Im Testament können Sie eine sogenannte Teilungsanordnung treffen. Sie schreiben explizit vor, wer welche Immobilie erhalten soll. Beispiel: „Mein Sohn erbt das Einfamilienhaus, meine Tochter erbt die vermietete Altbauwohnung.“ So verhindern Sie, dass beide dieselbe Immobilie wollen.

Praktische Tipps für die Umsetzung

Wenn Sie Ihr Testament erstellen lassen, beachten Sie diese Punkte:

  • Notarielle Beurkundung: Ein privatschriftliches Testament reicht oft nicht. Für die Grundbucheintragung benötigen die Erben dann einen Erbschein, der rund 285 Euro kostet und Zeit verzögert. Ein notarielles Testament beweist die Erbenstellung direkt. Die Kosten liegen bei einfachen Fällen bei ca. 385 Euro, bei komplexen Gestaltungen mit Nießbrauch oder Testamentsvollstreckung bis zu 1.200 Euro.
  • Klare Anweisung zur Verwaltung: Legen Sie fest, wer die Schlüssel bekommt, wo die Mietverträge liegen und welches Konto für die Mieteinnahmen genutzt wird.
  • Berücksichtigung der Modernisierung: Aktuell ist umstritten, ob ein Nießbraucher Modernisierungen anordnen darf. Das Bundesministerium der Justiz arbeitet an Präzisierungen, die voraussichtlich ab 2026 gelten. Klären Sie im Voraus, wer über größere Investitionen entscheidet.

Die Nachfrage nach spezialisierten Regelungen steigt. Eine Umfrage unter Fachanwälten des Instituts für Rechtsfragen der Vermögensnachfolge zeigte, dass 78 % der Experten mehr Anfragen zu vermieteten Immobilien im Erbfall bemerken. Gründe sind steigende Mietpreise und eine alternde Gesellschaft, die ihr Vermögen früher plant.

Muss ich im Testament etwas über die Mieter regeln?

Nein, der Mietvertrag übergeht automatisch auf die Erben. Allerdings sollten Sie regeln, wer als Ansprechpartner für den Mieter fungiert und wie Mieteinnahmen verwaltet werden, um Chaos zu vermeiden.

Kann ich verhindern, dass die Immobilie verkauft wird?

Sie können eine Teilungsverbotsklausel einfügen, die den Verkauf für eine bestimmte Zeit (maximal 30 Jahre) untersagt. Alternativ setzt man einen Testamentsvollstrecker ein, der über den Verkauf entscheidet.

Was passiert, wenn ein Erbe in die Mietwohnung ziehen will?

Dies ist nur möglich, wenn ein berechtigter Eigenbedarf vorliegt. Bei falscher Kündigung drohen hohe Schadensersatzforderungen. Im Testament können Sie festlegen, dass bestimmte Erben Vorrang bei der Nutzung haben, sofern sie den anderen entschädigen.

Ist ein Nießbrauch immer die beste Lösung?

Nicht immer. Ein Nießbrauch bindet die Immobilie lange und macht sie für Banken schwerer beleihbar. Er ist ideal, wenn Einkommenssicherung im Vordergrund steht, weniger wenn Liquidität benötigt wird.

Wie hoch sind die Kosten für ein solches Testament?

Ein einfaches notarielles Testament kostet ca. 385 Euro. Mit speziellen Klauseln wie Nießbrauch oder Testamentsvollstreckung steigen die Kosten auf bis zu 1.200 Euro. Diese Investition spart später oft viel mehr an Steuern und Anwaltskosten.

Schreibe einen Kommentar