Photovoltaikanlage am Eigenheim: Steuerliche Behandlung 2025 - Alles, was Sie wissen müssen

Nov 6, 2025

Photovoltaikanlage am Eigenheim: Steuerliche Behandlung 2025 - Alles, was Sie wissen müssen

Photovoltaikanlage am Eigenheim: Steuerliche Behandlung 2025 - Alles, was Sie wissen müssen

Ab 2025 ist die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen am Eigenheim einfacher als je zuvor. Wer eine neue Solaranlage installiert oder bestehende erweitert, profitiert von einer Steuerbefreiung, die fast alle privaten Hausbesitzer in Deutschland erreicht. Keine Einkommensteuer, keine Gewinnermittlung, keine komplizierte Anlage EÜR - das ist jetzt Standard. Und das gilt nicht nur für Einfamilienhäuser, sondern für alle Gebäudearten - egal, ob Sie in einem Reihenhaus, Doppelhaus oder Mehrfamilienhaus wohnen.

Was sich ab 2025 wirklich geändert hat

Bis 2024 galt: Bei Einfamilienhäusern war die Steuerbefreiung bis 30 kWp möglich, bei Mehrfamilienhäusern nur bis 15 kWp pro Wohneinheit. Das war verwirrend, ungleich und oft unpraktisch. Ab 1. Januar 2025 ist das vorbei. Die neue Regelung des Jahressteuergesetzes 2024 vereinheitlicht alles: Pro Wohneinheit oder Gewerbeeinheit gilt nun eine einheitliche Grenze von 30 kWp Bruttoleistung. Das bedeutet: In einem Doppelhaus mit zwei Wohnungen können beide Eigentümer jeweils eine Anlage bis 30 kWp installieren - und beide sind steuerfrei. In einem Vierfamilienhaus mit vier Wohnungen können insgesamt bis zu 120 kWp installiert werden - verteilt auf die einzelnen Einheiten - und jede Einheit bleibt steuerfrei, solange sie nicht über 30 kWp hinausgeht.

Wichtig: Es geht nicht um die Gesamtanlage auf dem Dach, sondern um die Leistung pro Wohneinheit. Wenn Sie als Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus eine 28-kWp-Anlage installieren, sind Ihre Einnahmen aus dem Eigenverbrauch und dem Einspeisen komplett steuerfrei. Keine Steuererklärung nötig. Keine Einnahmenüberschussrechnung. Keine Angst vor Nachzahlungen.

Was genau ist steuerfrei?

Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG gilt für alle Einkünfte, die aus der Erzeugung von Strom durch eine Photovoltaikanlage entstehen. Das sind:

  • Einnahmen aus der Einspeisung in das öffentliche Netz
  • Ersparnisse durch selbst verbrauchten Solarstrom (das ist der sogenannte Eigenverbrauch)
  • Alle Zahlungen, die Sie vom Netzbetreiber oder Stromversorger erhalten

Dazu gehören auch alle Komponenten der Anlage: Solarmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher, Montagesysteme - alles ist abgedeckt. Die Steuerfreiheit gilt rückwirkend für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden. Wenn Sie also im Jahr 2024 eine Anlage installiert haben, können Sie auch für 2024 die Steuerbefreiung geltend machen - ohne Nachträge oder Korrekturen.

Die 100-kWp-Gesamtgrenze für mehrere Anlagen

Wenn Sie mehr als eine Photovoltaikanlage besitzen - etwa eine am Eigenheim und eine am Ferienhaus - gilt eine zusätzliche Regel: Die Gesamtsumme aller Anlagen, die auf eine Person oder Kapitalgesellschaft angemeldet sind, darf 100 kWp nicht überschreiten. Wenn Sie drei Anlagen mit jeweils 35 kWp haben, sind Sie über der Grenze. Dann verlieren Sie die Steuerbefreiung komplett - für alle Anlagen. Das ist ein entscheidender Punkt, den viele übersehen.

Beispiel: Sie haben eine 25-kWp-Anlage am Hauptwohnsitz und planen eine 20-kWp-Anlage am Wochenendhaus. Zusammen sind das 45 kWp - unter 100 kWp. Alles steuerfrei. Aber wenn Sie später noch eine 60-kWp-Anlage an Ihrem Gewerbegebäude hinzufügen, liegt die Summe bei 125 kWp. Dann ist die gesamte Steuerbefreiung weg - auch für die ersten beiden Anlagen. Das ist kein kleiner Fehler. Es ist ein gravierender finanzieller Nachteil.

Umsatzsteuer: 0 % seit 2023 - und das bleibt so

Neben der Einkommensteuer ist auch die Umsatzsteuer ein wichtiger Faktor. Seit dem 1. Januar 2023 gilt für alle Photovoltaikanlagen bis 30 kWp eine Umsatzsteuer von 0 %. Das ist eine direkte Kostensenkung. Wer 2022 noch 19 % Umsatzsteuer auf eine 10-kWp-Anlage mit 14.000 € Kosten gezahlt hat, musste 2.660 € zusätzlich berappen. Seit 2023 spart er genau diesen Betrag. Und diese 0 %-Regel bleibt auch 2025 und darüber hinaus bestehen. Sie müssen keine Umsatzsteuer abführen, keine Vorsteuer geltend machen, keine Steuernummer für die PV-Anlage beantragen - es ist einfach.

Homeowner viewing solar energy data on a tablet with solar array visible through the window.

Was Sie nicht absetzen können - und warum

Die Steuerfreiheit hat einen Haken: Wenn Ihre Einnahmen steuerfrei sind, können Sie auch keine Ausgaben absetzen. Das bedeutet: Wartung, Versicherung, Reparaturen, Reinigung der Module, sogar die Abschreibung der Anlage - alles ist nicht mehr steuerlich absetzbar. Das klingt nach einem Nachteil, ist aber in der Praxis oft irrelevant.

Warum? Weil die meisten privaten PV-Anlagen zwischen 6 und 10 kWp liegen. Die durchschnittliche Größe in Deutschland betrug im März 2025 genau 9,8 kWp - weit unter der 30-kWp-Grenze. Die Anlage kostet 12.000 bis 18.000 € und bringt pro Jahr 800 bis 1.500 € Einnahmen. Die Betriebskosten liegen bei 100 bis 200 € pro Jahr. Die Ersparnis durch Eigenverbrauch (Stromkosten) liegt bei 500 bis 1.000 € pro Jahr. Insgesamt amortisiert sich die Anlage in 8 bis 12 Jahren - ohne Steuervorteil. Mit Steuerfreiheit ist es noch schneller. Die fehlende Absetzbarkeit der Betriebskosten ist also kein echter Nachteil, sondern ein Kompromiss für die enorme Vereinfachung.

Was passiert, wenn Sie die 30-kWp-Grenze überschreiten?

Hier liegt die größte Fallgrube: Die 30-kWp-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Das heißt: Wenn Ihre Anlage 30,1 kWp hat, ist die gesamte Anlage steuerpflichtig - nicht nur der überzählige 0,1 kWp. Das ist ein großer Unterschied.

Beispiel: Sie planen eine 32-kWp-Anlage. Sie denken: „Ich spare 2 kWp, die ich dann steuerlich absetzen kann.“ Falsch. Die gesamte 32-kWp-Anlage wird steuerpflichtig. Sie müssen eine Gewinnermittlung machen, eine EÜR abgeben, Einkommensteuer zahlen - und das, obwohl Sie eigentlich nur 10 % mehr Leistung haben. Die meisten Steuerberater raten deshalb: Bleiben Sie deutlich unter der Grenze. 28 kWp sind sicherer als 30,1 kWp. Viele Hersteller bieten jetzt Anlagen mit genau 29,9 kWp an - bewusst, um den sicheren Bereich zu halten.

Wie wird die Leistung gemessen?

Nicht das Kaufdatum zählt, sondern der Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Wenn Sie Ihre Anlage im Dezember 2024 bestellt, aber erst im Februar 2025 ans Netz anschließen, gilt das Jahr 2025 - und damit die neue Regelung. Die Bundesnetzagentur muss vor der Inbetriebnahme informiert werden. Die technische Dokumentation der Anlage - insbesondere die maximale Bruttoleistung in kWp - muss vorliegen. Diese Angabe steht auf dem Wechselrichter und im Installationsprotokoll.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Anlage genau 29,8 kWp oder 30,2 kWp hat, lassen Sie sich von einem Fachmann eine offizielle Leistungsmessung machen. Das kostet 150 bis 300 €, spart aber im Worst Case Tausende Euro an Steuernachzahlungen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) bietet einen kostenlosen Online-Rechner an, der die Gesamtleistung aus der Anzahl und Art der Module berechnet - das ist ein guter Ausgangspunkt.

Digital scale balancing safe solar capacity against exceeding tax-free limit.

Was ist mit Erweiterungen?

Wenn Sie 2022 eine 5-kWp-Anlage installiert haben und jetzt 2025 eine weitere 20-kWp-Anlage hinzufügen, ist die Gesamtleistung 25 kWp - also unter 30 kWp. Alles steuerfrei. Aber: Die neue Regelung zählt die Gesamtanlage, nicht die einzelnen Installationen. Wenn Sie 2023 eine 20-kWp-Anlage hatten und jetzt 12 kWp hinzufügen, ist die Summe 32 kWp. Dann verlieren Sie die Steuerfreiheit komplett. Es ist also entscheidend, die Gesamtsumme aller Module auf Ihrem Dach zu kennen - nicht nur die neue Installation.

Was kommt nach 2025?

Die Regelung ist nicht nur für 2025 gedacht. Sie ist im Steuerrecht verankert und gilt mindestens bis 2035, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung prognostiziert. Die Bundesregierung plant sogar, die Grenze für gewerbliche Dachflächen von 30 auf 50 kWp anzuheben - das wurde im April 2025 vom Wirtschaftsminister angekündigt. Es wird auch diskutiert, ob Betriebskosten künftig doch absetzbar werden sollen - aber das ist noch Zukunftsmusik.

Was sicher ist: Die steuerliche Befreiung ist der größte Anreiz für private Photovoltaik in Deutschland. Im Jahr 2024 wurden 1,8 Millionen neue Anlagen installiert - ein Zuwachs von 34 % gegenüber 2023. Die meisten davon lagen unter 10 kWp. Die neue Regelung hat diesen Boom erst möglich gemacht. Wer jetzt eine Anlage plant, hat die besten Konditionen seit der Einführung der EEG-Umlage.

Was Sie jetzt tun sollten

1. Berechnen Sie Ihre Dachfläche: Wie viele Module passen drauf? Nutzen Sie den BSW-Rechner.

2. Planen Sie unter 30 kWp: 28 kWp sind sicherer als 30,1 kWp.

3. Vermeiden Sie Gesamtüberschreitung: Wenn Sie mehrere Anlagen haben, rechnen Sie die Summe aller kWp zusammen - nicht nur die neue.

4. Warten Sie nicht auf Rabatte: Die 0 %-Umsatzsteuer und die Einkommensteuerbefreiung sind jetzt da. Sie werden nicht besser.

5. Installieren Sie bis Ende 2025: Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur dauert 4-6 Wochen. Planen Sie früh.

Die Steuerregelung 2025 macht Solaranlagen am Eigenheim nicht nur ökologisch, sondern auch finanziell attraktiver als je zuvor. Sie müssen keine Steuererklärung mehr abgeben. Sie müssen keine Gewinnermittlung machen. Sie müssen keine Angst haben, dass die Behörden plötzlich nachzahlen. Es ist einfach. Und es ist jetzt.

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