Ab 2025 ist die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen am Eigenheim einfacher als je zuvor. Wer eine neue Solaranlage installiert oder bestehende erweitert, profitiert von einer Steuerbefreiung, die fast alle privaten Hausbesitzer in Deutschland erreicht. Keine Einkommensteuer, keine Gewinnermittlung, keine komplizierte Anlage EÜR - das ist jetzt Standard. Und das gilt nicht nur für Einfamilienhäuser, sondern für alle Gebäudearten - egal, ob Sie in einem Reihenhaus, Doppelhaus oder Mehrfamilienhaus wohnen.
Was sich ab 2025 wirklich geändert hat
Bis 2024 galt: Bei Einfamilienhäusern war die Steuerbefreiung bis 30 kWp möglich, bei Mehrfamilienhäusern nur bis 15 kWp pro Wohneinheit. Das war verwirrend, ungleich und oft unpraktisch. Ab 1. Januar 2025 ist das vorbei. Die neue Regelung des Jahressteuergesetzes 2024 vereinheitlicht alles: Pro Wohneinheit oder Gewerbeeinheit gilt nun eine einheitliche Grenze von 30 kWp Bruttoleistung. Das bedeutet: In einem Doppelhaus mit zwei Wohnungen können beide Eigentümer jeweils eine Anlage bis 30 kWp installieren - und beide sind steuerfrei. In einem Vierfamilienhaus mit vier Wohnungen können insgesamt bis zu 120 kWp installiert werden - verteilt auf die einzelnen Einheiten - und jede Einheit bleibt steuerfrei, solange sie nicht über 30 kWp hinausgeht.Wichtig: Es geht nicht um die Gesamtanlage auf dem Dach, sondern um die Leistung pro Wohneinheit. Wenn Sie als Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus eine 28-kWp-Anlage installieren, sind Ihre Einnahmen aus dem Eigenverbrauch und dem Einspeisen komplett steuerfrei. Keine Steuererklärung nötig. Keine Einnahmenüberschussrechnung. Keine Angst vor Nachzahlungen.
Was genau ist steuerfrei?
Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG gilt für alle Einkünfte, die aus der Erzeugung von Strom durch eine Photovoltaikanlage entstehen. Das sind:- Einnahmen aus der Einspeisung in das öffentliche Netz
- Ersparnisse durch selbst verbrauchten Solarstrom (das ist der sogenannte Eigenverbrauch)
- Alle Zahlungen, die Sie vom Netzbetreiber oder Stromversorger erhalten
Dazu gehören auch alle Komponenten der Anlage: Solarmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher, Montagesysteme - alles ist abgedeckt. Die Steuerfreiheit gilt rückwirkend für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden. Wenn Sie also im Jahr 2024 eine Anlage installiert haben, können Sie auch für 2024 die Steuerbefreiung geltend machen - ohne Nachträge oder Korrekturen.
Die 100-kWp-Gesamtgrenze für mehrere Anlagen
Wenn Sie mehr als eine Photovoltaikanlage besitzen - etwa eine am Eigenheim und eine am Ferienhaus - gilt eine zusätzliche Regel: Die Gesamtsumme aller Anlagen, die auf eine Person oder Kapitalgesellschaft angemeldet sind, darf 100 kWp nicht überschreiten. Wenn Sie drei Anlagen mit jeweils 35 kWp haben, sind Sie über der Grenze. Dann verlieren Sie die Steuerbefreiung komplett - für alle Anlagen. Das ist ein entscheidender Punkt, den viele übersehen.Beispiel: Sie haben eine 25-kWp-Anlage am Hauptwohnsitz und planen eine 20-kWp-Anlage am Wochenendhaus. Zusammen sind das 45 kWp - unter 100 kWp. Alles steuerfrei. Aber wenn Sie später noch eine 60-kWp-Anlage an Ihrem Gewerbegebäude hinzufügen, liegt die Summe bei 125 kWp. Dann ist die gesamte Steuerbefreiung weg - auch für die ersten beiden Anlagen. Das ist kein kleiner Fehler. Es ist ein gravierender finanzieller Nachteil.
Umsatzsteuer: 0 % seit 2023 - und das bleibt so
Neben der Einkommensteuer ist auch die Umsatzsteuer ein wichtiger Faktor. Seit dem 1. Januar 2023 gilt für alle Photovoltaikanlagen bis 30 kWp eine Umsatzsteuer von 0 %. Das ist eine direkte Kostensenkung. Wer 2022 noch 19 % Umsatzsteuer auf eine 10-kWp-Anlage mit 14.000 € Kosten gezahlt hat, musste 2.660 € zusätzlich berappen. Seit 2023 spart er genau diesen Betrag. Und diese 0 %-Regel bleibt auch 2025 und darüber hinaus bestehen. Sie müssen keine Umsatzsteuer abführen, keine Vorsteuer geltend machen, keine Steuernummer für die PV-Anlage beantragen - es ist einfach.
Was Sie nicht absetzen können - und warum
Die Steuerfreiheit hat einen Haken: Wenn Ihre Einnahmen steuerfrei sind, können Sie auch keine Ausgaben absetzen. Das bedeutet: Wartung, Versicherung, Reparaturen, Reinigung der Module, sogar die Abschreibung der Anlage - alles ist nicht mehr steuerlich absetzbar. Das klingt nach einem Nachteil, ist aber in der Praxis oft irrelevant.Warum? Weil die meisten privaten PV-Anlagen zwischen 6 und 10 kWp liegen. Die durchschnittliche Größe in Deutschland betrug im März 2025 genau 9,8 kWp - weit unter der 30-kWp-Grenze. Die Anlage kostet 12.000 bis 18.000 € und bringt pro Jahr 800 bis 1.500 € Einnahmen. Die Betriebskosten liegen bei 100 bis 200 € pro Jahr. Die Ersparnis durch Eigenverbrauch (Stromkosten) liegt bei 500 bis 1.000 € pro Jahr. Insgesamt amortisiert sich die Anlage in 8 bis 12 Jahren - ohne Steuervorteil. Mit Steuerfreiheit ist es noch schneller. Die fehlende Absetzbarkeit der Betriebskosten ist also kein echter Nachteil, sondern ein Kompromiss für die enorme Vereinfachung.
Was passiert, wenn Sie die 30-kWp-Grenze überschreiten?
Hier liegt die größte Fallgrube: Die 30-kWp-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Das heißt: Wenn Ihre Anlage 30,1 kWp hat, ist die gesamte Anlage steuerpflichtig - nicht nur der überzählige 0,1 kWp. Das ist ein großer Unterschied.Beispiel: Sie planen eine 32-kWp-Anlage. Sie denken: „Ich spare 2 kWp, die ich dann steuerlich absetzen kann.“ Falsch. Die gesamte 32-kWp-Anlage wird steuerpflichtig. Sie müssen eine Gewinnermittlung machen, eine EÜR abgeben, Einkommensteuer zahlen - und das, obwohl Sie eigentlich nur 10 % mehr Leistung haben. Die meisten Steuerberater raten deshalb: Bleiben Sie deutlich unter der Grenze. 28 kWp sind sicherer als 30,1 kWp. Viele Hersteller bieten jetzt Anlagen mit genau 29,9 kWp an - bewusst, um den sicheren Bereich zu halten.
Wie wird die Leistung gemessen?
Nicht das Kaufdatum zählt, sondern der Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Wenn Sie Ihre Anlage im Dezember 2024 bestellt, aber erst im Februar 2025 ans Netz anschließen, gilt das Jahr 2025 - und damit die neue Regelung. Die Bundesnetzagentur muss vor der Inbetriebnahme informiert werden. Die technische Dokumentation der Anlage - insbesondere die maximale Bruttoleistung in kWp - muss vorliegen. Diese Angabe steht auf dem Wechselrichter und im Installationsprotokoll.Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Anlage genau 29,8 kWp oder 30,2 kWp hat, lassen Sie sich von einem Fachmann eine offizielle Leistungsmessung machen. Das kostet 150 bis 300 €, spart aber im Worst Case Tausende Euro an Steuernachzahlungen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) bietet einen kostenlosen Online-Rechner an, der die Gesamtleistung aus der Anzahl und Art der Module berechnet - das ist ein guter Ausgangspunkt.
Was ist mit Erweiterungen?
Wenn Sie 2022 eine 5-kWp-Anlage installiert haben und jetzt 2025 eine weitere 20-kWp-Anlage hinzufügen, ist die Gesamtleistung 25 kWp - also unter 30 kWp. Alles steuerfrei. Aber: Die neue Regelung zählt die Gesamtanlage, nicht die einzelnen Installationen. Wenn Sie 2023 eine 20-kWp-Anlage hatten und jetzt 12 kWp hinzufügen, ist die Summe 32 kWp. Dann verlieren Sie die Steuerfreiheit komplett. Es ist also entscheidend, die Gesamtsumme aller Module auf Ihrem Dach zu kennen - nicht nur die neue Installation.Was kommt nach 2025?
Die Regelung ist nicht nur für 2025 gedacht. Sie ist im Steuerrecht verankert und gilt mindestens bis 2035, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung prognostiziert. Die Bundesregierung plant sogar, die Grenze für gewerbliche Dachflächen von 30 auf 50 kWp anzuheben - das wurde im April 2025 vom Wirtschaftsminister angekündigt. Es wird auch diskutiert, ob Betriebskosten künftig doch absetzbar werden sollen - aber das ist noch Zukunftsmusik.Was sicher ist: Die steuerliche Befreiung ist der größte Anreiz für private Photovoltaik in Deutschland. Im Jahr 2024 wurden 1,8 Millionen neue Anlagen installiert - ein Zuwachs von 34 % gegenüber 2023. Die meisten davon lagen unter 10 kWp. Die neue Regelung hat diesen Boom erst möglich gemacht. Wer jetzt eine Anlage plant, hat die besten Konditionen seit der Einführung der EEG-Umlage.
Was Sie jetzt tun sollten
1. Berechnen Sie Ihre Dachfläche: Wie viele Module passen drauf? Nutzen Sie den BSW-Rechner. 2. Planen Sie unter 30 kWp: 28 kWp sind sicherer als 30,1 kWp. 3. Vermeiden Sie Gesamtüberschreitung: Wenn Sie mehrere Anlagen haben, rechnen Sie die Summe aller kWp zusammen - nicht nur die neue. 4. Warten Sie nicht auf Rabatte: Die 0 %-Umsatzsteuer und die Einkommensteuerbefreiung sind jetzt da. Sie werden nicht besser. 5. Installieren Sie bis Ende 2025: Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur dauert 4-6 Wochen. Planen Sie früh.Die Steuerregelung 2025 macht Solaranlagen am Eigenheim nicht nur ökologisch, sondern auch finanziell attraktiver als je zuvor. Sie müssen keine Steuererklärung mehr abgeben. Sie müssen keine Gewinnermittlung machen. Sie müssen keine Angst haben, dass die Behörden plötzlich nachzahlen. Es ist einfach. Und es ist jetzt.
18 Kommentare
Agnes Koch
Endlich mal eine klare Regelung! 😊 Ich hab meine 28-kWp-Anlage letztes Jahr installiert und war total verunsichert – jetzt kann ich endlich schlafen. Danke für die Übersicht!
Christian Bachmann (Admin)
Die neue Regelung ist ein Meilenstein in der deutschen Energiepolitik, wenn man bedenkt, dass sie nicht nur die administrativen Belastungen für Privathaushalte drastisch reduziert, sondern auch eine strukturelle Veränderung im Sinne einer dezentralen, demokratisierten Energieversorgung einleitet. Die 30-kWp-Grenze pro Wohneinheit stellt sicher, dass die Vorteile der Solarenergie gleichmäßig verteilt werden – unabhängig von der Gebäudeart. Es ist bemerkenswert, dass die Bundesregierung hier auf eine pragmatische, nicht ideologische Lösung gesetzt hat, die den Bürgern unmittelbaren Nutzen bringt, ohne sie in bürokratische Labyrinthe zu schicken. Die Tatsache, dass die Umsatzsteuer seit 2023 auf 0 % gesunken ist, unterstreicht diesen Trend zur Entlastung. Wer jetzt noch zögert, verpasst nicht nur eine finanzielle Chance, sondern auch einen gesellschaftlichen Impuls, der über die eigene Bilanz hinausgeht.
Fredrik Bergsjøbrenden
joa, aber in norwegen haben wir seit 2018 keine steuern auf solar mehr, und wir haben auch keine 30kwp grenze, nur die netzcapcity, also... ihr deutschen halt immer so kompliziert 😒
Erin Byrne
Ich hab mich auch gewundert, dass das jetzt so einfach ist. Ich dachte, ich muss wieder alles in Excel eintragen… 😅 Vielen Dank für die klare Erklärung!
Alexander Balashov
Das ist wirklich eine der seltenen Situationen, wo Politik und Alltag plötzlich zusammenpassen. Ich hab letztes Jahr meine 24-kWp-Anlage installiert – und jetzt kann ich endlich ruhig schlafen, ohne mir Sorgen zu machen, ob ich irgendwas vergessen hab. Keine Steuererklärung, keine EÜR, keine Angst vor Nachzahlungen. Einfach nur: Sonne sammeln, Strom machen, Leben genießen. 👍
Harald Gruber
30 kWp? Pfft, das ist doch noch immer zu wenig! Ich hab ne 35-kWp-Anlage und muss jetzt trotzdem Steuern zahlen? Das ist doch lächerlich! Wer will denn schon nur 29,9 kWp? Das ist wie beim Bier: wenn du 0,5 l trinkst, dann trinkst du 0,5 l – nicht 0,49! 😤
Kirsten Schuhmann
Oh, toll. Jetzt dürfen wir also Strom erzeugen – aber nicht mehr abschreiben. Wie clever. Also: Einnahmen steuerfrei, Ausgaben? Vergiss’s. Das ist nicht Vereinfachung – das ist Steuerbetrug mit freundlicher Genehmigung der Finanzbehörde. Wer hat das erfunden? Ein Steuerberater mit Schmerzen im Rücken?
Florian FranzekFlorianF
Ein sehr präziser und hilfreicher Beitrag. Ich würde nur ergänzen, dass die Inbetriebnahme-Dokumentation nicht nur vom Installateur, sondern auch vom Netzbetreiber bestätigt werden muss – besonders bei Mehrfamilienhäusern mit geteilten Dächern. Hier gibt es oft Unklarheiten bei der Leistungsverteilung. Ein kurzer Blick in die Netzanschlusszusage lohnt sich.
David Fritsche
UND WAS IST MIT DEN MIETERN?! Wer zahlt die Anlage? Wer kriegt die Einnahmen? Wer kriegt die Steuerbefreiung? Die Vermieter kriegen alles – und die Mieter zahlen weiterhin 40 Cent pro kWh?! Das ist kein Fortschritt, das ist eine soziale Krise mit Solarpanelen! 🤬
Max Pohl
Steuernfrei? Ja, klar. Wie bei der Liebe – alles schön und gut, bis du merkst, dass du die Rechnung nie bezahlt hast. Jetzt ist der Strom gratis – aber der Planet? Der ist immer noch im Minus. Wir machen uns selbst zum Helden, während die Kohlekraftwerke weiterlaufen. Schön, dass wir jetzt alle Solar-Engel sind… aber nur, solange’s keine Kosten macht. 😏
Julius Babcock
ich hab 28kwp und bin happy 🤩 aber was ist mit batterie? ist die auch steuerfrei? 😅
Uwe Knappe
alles schön und gut. aber wer bezahlt die netzstabilisierung? die leute ohne solar zahlen die rechnung. das ist nicht fair. du machst dein geld mit solar und die anderen zahlen für deine freude. das ist kapitalismus mit sonnenbrille.
Heidi Becker
kleiner Tipp: „Einspeisung“ schreibt man mit „ie“, nicht „ei“. 😊 Aber sonst top erklärt – hat mir sehr geholfen!
Lukas Vaitkevicius
Ich hab meine Anlage 2023 gebaut und dachte, ich bin clever – aber jetzt seh ich: ich hätte 29,9 kWp nehmen sollen. Jetzt hab ich 30,2 – und bin der Dumme. 😭 Hoffentlich kriegt man das noch rückwirkend gutgemacht…
María José Gutiérrez Sánchez
Vielen Dank für die detaillierte Aufschlüsselung. Besonders der Hinweis auf die Gesamtsumme von 100 kWp über mehrere Anlagen war mir neu. Ich habe eine Anlage am Hauptwohnsitz und eine am Ferienhaus – jetzt weiß ich, dass ich bei einer Erweiterung vorsichtig sein muss. Ein sehr wertvoller Beitrag.
Andreas Tassinari
Wichtig ist auch, dass die Bruttoleistung gemäß IEC 61215 gemessen wird – nicht die Nennleistung des Wechselrichters. Viele Installateure verwechseln das. Die Leistung auf dem Wechselrichter ist oft niedriger als die Modulleistung, aber für die Steuerbefreiung zählt die Summe der Module. Wer hier falsch plant, läuft Gefahr, die Grenze zu überschreiten, ohne es zu merken.
Christof Dorner
Die Regelung ist formal korrekt, aber moralisch fragwürdig. Sie verlagert die Kosten der Energiewende auf diejenigen, die sich keine PV-Anlage leisten können. Die Netzentgelte werden auf die restlichen Verbraucher umgelegt – das ist keine Gerechtigkeit, das ist eine versteckte Umverteilung. Die Steuerfreiheit ist ein schönes Gimmick – aber kein Systemwechsel.
Alexander Balashov
Das mit den Mietern ist ein echtes Problem – und du hast völlig recht. Die meisten Vermieter geben die Einsparungen nicht an die Mieter weiter. Aber das ist kein Problem der PV-Regelung, sondern der Mietpreisbindung. Wenn man die Miete nicht senkt, ist das ein Marktversagen – nicht ein PV-Versagen. Lösung: Mieterhöhungssperre bei PV-Installationen einführen. Oder: Mieter dürfen selbst PV installieren. Dann wär’s fair.