Gewährleistungsausschluss: Was Sie als Kunde bei Innentüren und Tischlerarbeiten wissen müssen

Ein Gewährleistungsausschluss, eine vertragliche Vereinbarung, die den Hersteller oder Handwerker von der Haftung für Mängel befreit. Auch bekannt als Haftungsausschluss, ist er in der Tischlerei und Innenausbau-Branche besonders umstritten – besonders, wenn es um Innentüren geht, die nach der Montage klemmen, nicht dicht sind oder sich verzogen haben. Viele Kunden glauben, dass ein Gewährleistungsausschluss automatisch ungültig ist – das stimmt nicht immer. In Österreich ist er nur dann rechtlich bindend, wenn er klar, sichtbar und freiwillig unterschrieben wurde – und nur für sogenannte freie Werkverträge, nicht für den normalen Verbraucherschutz.

Wenn ein Tischler eine Tür einbaut und danach sagt: „Ich übernehme keine Gewährleistung für Montagefehler“, dann ist das oft ein roter Faden. Denn laut österreichischem Recht haftet der Handwerker für alle Mängel, die aus seiner Ausführung resultieren – egal ob er die Tür geliefert hat oder nur montiert. Ein Montagefehler, ein Fehler, der während der Einbauarbeiten entsteht, wie falsch ausgerichtete Zargen oder unzureichende Dichtungen ist kein „Naturereignis“ – er ist eine Leistungsschwäche. Wer das als „Gewährleistungsausschluss“ abwimmelt, versucht, sich aus seiner Pflicht zu stehlen. Und das funktioniert nicht, wenn die Tür nach drei Monaten nicht mehr zu öffnen ist.

Was viele nicht wissen: Ein Gewährleistungsausschluss kann auch für Tischlerarbeiten, maßgefertigte Holzkonstruktionen wie Treppen, Fensterbänke oder Einbauküchen, die nicht standardisiert sind nur dann gelten, wenn der Kunde ausdrücklich auf die Rechte verzichtet – und das muss schriftlich stehen. Ein kleiner Hinweis am Ende eines 10-seitigen Angebots zählt nicht. Und wenn der Handwerker sagt: „Wir machen das so, das ist unsere Standardbedingung“, dann ist das kein Vertrag – das ist eine Einladung zum Streit.

Immer wieder sehen wir Fälle, wo Kunden nach der Montage mit verzogenen Türzargen oder undichten Dachfenstern sitzen – und der Tischler verweist auf den „Gewährleistungsausschluss“. Doch die Wahrheit ist: Wenn die Tür klemmt, weil die Zarge nicht waagerecht eingebaut wurde, dann ist das kein Produktfehler – das ist ein Montagefehler. Und der liegt in der Verantwortung des Einbauers. Auch wenn er das nicht schriftlich zugeben will.

Die Posts auf dieser Seite zeigen genau das: Von Türzargen, die sich verziehen, über Dachfenster, die undicht werden, bis hin zu falsch montierten Einbaugeräten – es geht immer um dieselbe Frage: Wer trägt die Verantwortung, wenn etwas schiefgeht? Die Antwort ist oft einfacher, als man denkt. Und sie hat nichts mit Vertragswirrwarr zu tun – sondern mit klaren Gesetzen, realen Erfahrungen und dem, was ein vernünftiger Handwerker eh tun würde: Mängel beheben, ohne drumherumzureden.

Hier finden Sie konkrete Beispiele, wie Montagefehler entstehen, warum sie teuer werden, und wie Sie sich vor unfairen Klauseln schützen – ohne Anwalt, ohne juristischen Jargon, nur mit klaren Fakten aus der Praxis.

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