Ein Zwangsversteigerungsimmobilie klingt wie ein Schnäppchen: niedriger Preis, keine Maklerprovision, oft unter Marktwert. Doch hinter diesem Angebot verbirgt sich ein rechtlicher Dschungel, der viele Käufer in die Falle lockt. Wer hier nicht genau weiß, was auf ihn zukommt, läuft Gefahr, eine Immobilie zu kaufen, die mehr kostet als sie wert ist - und das ohne jeglichen Rechtsschutz.
Wie funktioniert eine Zwangsversteigerung?
Ein Gläubiger, der sein Geld nicht zurückbekommt, kann beim Amtsgericht einen Antrag auf Zwangsvollstreckung stellen. Das Gericht prüft dann, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind - etwa ein vollstreckbarer Titel wie ein Urteil oder ein notariell beglaubigter Vertrag. Wenn ja, wird ein Versteigerungstermin festgelegt. Die Immobilie wird im Elektronischen Bundesanzeiger und im Justizportal der Länder veröffentlicht. Jeder, der 18 Jahre alt ist und geschäftsfähig ist, darf mitbieten. Kein Makler, keine Provision - aber dafür jede Menge Risiken.
Die 10-Prozent-Sicherheitsleistung: Nicht nur eine Formality
Bevor du überhaupt bietest, musst du 10 Prozent des Verkehrswertes als Sicherheit bei der Gerichtskasse hinterlegen. Bei einer Immobilie mit einem Verkehrswert von 250.000 Euro bedeutet das: 25.000 Euro auf einmal. Das ist kein Anzahlung, das ist eine Bindung. Wenn du nicht gewinnst, bekommst du das Geld zurück - aber nur, wenn du pünktlich erscheinst und dich an die Regeln hältst. Kommt es zu einem Zuschlag, wird dieser Betrag auf den Kaufpreis angerechnet. Aber wenn du bietest und dann nicht zahlst? Dann verlierst du die Sicherheitsleistung komplett. Kein Rücktritt. Keine Ausrede. Keine zweite Chance.
Die 50- und 70-Prozent-Regel: Was du beim ersten Termin wissen musst
Beim ersten Versteigerungstermin gilt: Der Zuschlag wird nur erteilt, wenn das höchste Gebot mindestens 50 Prozent des Verkehrswertes erreicht. Das klingt nach einem guten Schutz - doch es ist nur der Anfang. Der Gläubiger, also derjenige, der die Immobilie zwangsversteigern ließ, darf den Zuschlag ablehnen, wenn das Gebot unter 70 Prozent des Verkehrswertes liegt. Das bedeutet: Selbst wenn du bietest und das höchste Gebot abgibst, kann die Immobilie trotzdem nicht an dich gehen. Das passiert oft in Regionen mit geringer Nachfrage. In späteren Terminen fallen diese Hürden oft weg. Das ist der Moment, in dem Preise richtig fallen - aber auch das Risiko steigt.
Der Gewährleistungsausschluss: Dein größtes Risiko
Das ist der Punkt, den fast jeder unterschätzt: Bei einer Zwangsversteigerung gibt es keine Gewährleistung. Das steht klar im Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG § 56 Satz 3). Kein Mangel, kein Schaden, keine Schimmelbildung, keine undichte Dachrinne, kein fehlender Heizkörper - du kannst nichts rügen. Du kaufst die Immobilie „wie sie ist“. Und das ist kein Marketing-Gimmick, das ist rechtskräftig. Ein Käufer in Linz kaufte 2024 eine Immobilie für 180.000 Euro. Zwei Monate später stellte er fest: Die Außenwände waren von Schimmel befallen, die Bodenplatte hatte Risse. Die Sanierungskosten: 42.000 Euro. Kein Anspruch auf Ersatz. Kein Rücktritt. Keine Hilfe vom Gericht. Nur du und deine Rechnungen.
Bestehende Mietverhältnisse: Du bist nicht der Herr der Immobilie
„Kauf bricht nicht Miete“ - das gilt auch bei Zwangsversteigerungen. Der Mieter bleibt, der Mietvertrag bleibt. Du wirst nicht automatisch der neue Vermieter, der alles ändern kann. Du musst den Mieter akzeptieren - mit seiner Miete, seiner Laune, seinem Haustier. Aber du hast ein Sonderkündigungsrecht nach ZVG § 57a. Du kannst den Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen - aber nur, wenn du die Immobilie selbst bewohnen willst. Willst du sie vermieten? Dann bleibt der Mieter. Und du musst den Mietzins weiterhin einfordern, auch wenn er dir nicht gefällt. Viele Käufer unterschätzen das. Sie denken, sie können sofort umgestalten - doch erst nach der Kündigung, und nur mit rechtlich korrektem Formular.
Grundbuchprüfung: Was du vor dem Bieten wissen musst
Das Grundbuch ist dein wichtigstes Dokument. Es zeigt, welche Rechte an der Immobilie hängen. Abteilung I: Eigentümer. Abteilung II: Lasten wie Wohnrechte, Nießbrauch, Leitungsrechte - das sind Rechte, die auch nach der Versteigerung bestehen bleiben. Abteilung III: Grundschulden, Hypotheken. Hier ist die gute Nachricht: Die meisten Verbindlichkeiten in Abteilung III werden gelöscht. Aber nicht alle. Manche, etwa von Baugeldinstituten oder Behörden, bleiben bestehen und übergehen auf dich. Du zahlst sie - obwohl du sie nicht abgeschlossen hast. Nur durch eine gründliche Grundbuchprüfung kannst du das vermeiden. Ein Notar oder ein Fachanwalt für Immobilienrecht kann dir das in einer Stunde zeigen. Und das ist der einzige Weg, um nicht in eine finanzielle Falle zu tappen.
Die Zahlungsfrist: 6 bis 8 Wochen - und keine Ausnahmen
Wenn du zugeschlagen bekommst, hast du nur 6 bis 8 Wochen Zeit, den vollen Kaufpreis zu zahlen. Keine Ratenzahlung. Keine Bankverzögerung. Kein „ich warte auf den Kredit“. Die Bank muss das Geld innerhalb dieser Frist auf das Gerichtskonto überweisen. Wenn du nicht zahlst, verlierst du die Sicherheitsleistung, und die Immobilie wird erneut versteigert - mit dir als ausgeschlossenem Bieter. Das bedeutet: Du brauchst vor dem Bieten eine Finanzierungszusage von deiner Bank. Und zwar eine, die auch bei Zwangsversteigerungen gilt. Viele Banken zögern - sie sehen das Risiko. Also: Vor dem Bieten klären, ob deine Bank überhaupt mitmacht.
Gerichtsgebühren und Zinsen: Die versteckten Kosten
Die Gerichtsgebühr liegt bei 0,5 Prozent des Verkehrswertes. Bei 200.000 Euro sind das 873 Euro. Das ist nur ein Teil. Dazu kommen Zinsen: 4 Prozent pro Jahr auf den noch nicht bezahlten Betrag - von Tag eins an. Wenn du den Kaufpreis erst nach 8 Wochen bezahlst, musst du Zinsen für diese Zeit zahlen. Und wenn du dich verspätest? Dann droht ein zusätzlicher Zwangsvollstreckungsantrag - gegen dich. Die Gerichte sind hier streng. Es gibt keine Nachsicht.
Praktische Tipps: So vermeidest du die häufigsten Fehler
- Prüfe die Versteigerungsunterlagen - nicht nur die Beschreibung, sondern das vollständige Grundbuchauszug, die Besitzstandsliste, die Schadensberichte.
- Gehe zur Besichtigung - nur wenn du vor Ort bist, siehst du, ob die Immobilie wirklich so ist, wie sie beschrieben wird. Oft ist sie nicht mal aufgeräumt, geschweige denn saniert.
- Nimm einen Fachmann mit - ein Bausachverständiger kann versteckte Mängel erkennen, die du als Laie nicht siehst. Das kostet 300-500 Euro - aber es spart dir 20.000 Euro.
- Erstelle einen Bieterplan - was ist dein Maximalgebot? Was ist dein Limit? Halte dich daran. Bieterwettstreite führen oft zu überhöhten Geboten - und am Ende zu einem Kauf, den du nicht mehr bezahlen kannst.
- Prüfe die Finanzierung im Voraus - sag deiner Bank nicht „ich will eine Zwangsversteigerung kaufen“. Sag: „Ich habe eine Immobilie im Auge, die versteigert wird. Kannst du mir innerhalb von 6 Wochen 180.000 Euro zur Verfügung stellen?“
Wie sieht die Zukunft aus?
Der Markt für Zwangsversteigerungen wächst. Die Zinsen steigen, mehr Menschen können ihre Kredite nicht mehr bedienen. Die Bundesnotarkammer rechnet mit einem Anstieg um 15-20 Prozent in den nächsten Jahren. Online-Versteigerungen sind jetzt Standard - 35 Prozent der Termine laufen bereits digital. Das macht die Teilnahme einfacher - aber nicht sicherer. Der Gewährleistungsausschluss bleibt. Die Risiken bleiben. Die Rechtslage bleibt unverändert. Die Deutsche Verbraucherzentrale kritisiert das - doch bislang gibt es keine Anzeichen für eine Gesetzesänderung.
Ein Zwangsversteigerungsimmobilie kann eine Chance sein - aber nur, wenn du sie mit Augenmaß, mit Fachwissen und mit klarem Kopf angehst. Wer glaubt, hier ein Schnäppchen zu machen, wird oft zum Opfer. Wer sich vorbereitet, kann hier wirklich profitieren. Aber nur, wenn er die rechtlichen Besonderheiten versteht - und sie respektiert.
Kann ich bei einer Zwangsversteigerung zurücktreten, wenn ich den Preis bereue?
Nein. Ein abgegebenes Gebot ist rechtlich bindend - wie ein unterschriebener Kaufvertrag. Selbst wenn du nach dem Zuschlag merkst, dass die Immobilie viel schlechter ist als gedacht, kannst du nicht zurücktreten. Du musst den Kaufpreis zahlen - oder verlierst deine Sicherheitsleistung und bist von zukünftigen Bietungen ausgeschlossen.
Wer trägt die Kosten für Schimmel oder Statikschäden nach dem Kauf?
Du. Der Gewährleistungsausschluss nach § 56 Satz 3 ZVG schließt jegliche Ansprüche auf Mängelbeseitigung aus. Ob es Schimmel, undichte Fenster oder Risse in der Decke sind - du bist verantwortlich. Kein Gericht, kein Gläubiger, kein Notar hilft dir. Die Kosten trägst du vollständig selbst.
Muss ich den bestehenden Mieter behalten, wenn ich die Immobilie versteigert habe?
Ja - bis du das Sonderkündigungsrecht nach § 57a ZVG nutzt. Du kannst den Mietvertrag nur kündigen, wenn du die Wohnung selbst bewohnen willst. Wenn du sie weitervermieten willst, bleibt der Mieter. Du musst den Mietvertrag übernehmen, die Miete einziehen und die Reparaturen bezahlen - so wie ein normaler Vermieter.
Wie viel Zeit habe ich, um den Kaufpreis zu zahlen?
Du hast 6 bis 8 Wochen Zeit, den vollen Kaufpreis an das Gericht zu überweisen. Die Bank muss das Geld auf das Gerichtskonto bringen - nicht an dich. Verspätungen führen zu Zinsen (4 % pro Jahr) und können zum Verlust des Zuschlags führen.
Ist es sinnvoll, einen Notar zu beauftragen, wenn ich eine Zwangsversteigerung kaufe?
Ja, dringend. Ein Notar prüft das Grundbuch, erklärt dir die Belastungen, hilft dir bei der Finanzierung und stellt sicher, dass alle Formalitäten stimmen. Die Kosten liegen bei etwa 1.000-1.500 Euro - aber sie schützen dich vor teuren Fehlern. Viele Käufer sparen hier, um Geld zu haben - und verlieren später zehnmal so viel.
Kann ich eine Zwangsversteigerung online mitbieten?
Ja. Seit 2023 können Versteigerungstermine online stattfinden. Du kannst von zu Hause aus mitbieten - aber du musst dich vorher registrieren und deine Identität prüfen lassen. Die Online-Teilnahme ist praktisch, aber nicht einfacher. Die Risiken bleiben gleich - du musst trotzdem die Unterlagen prüfen, die Sicherheitsleistung hinterlegen und dich an die Fristen halten.
Was kommt als Nächstes?
Wenn du jetzt überlegst, bei einer Zwangsversteigerung mitzubieten, dann starte nicht mit dem Bieten. Starte mit der Recherche. Hole dir das Grundbuchauszug. Gehe zur Besichtigung. Sprich mit einem Notar. Prüfe deine Finanzierung. Mache einen Bieterplan. Und dann - und erst dann - entscheide, ob du wirklich bereit bist, das Risiko einzugehen. Denn eine Zwangsversteigerung ist kein Schnäppchen. Sie ist eine Herausforderung - und nur für die, die wissen, was sie tun.
9 Kommentare
hans eilers
Also ich sag nur: Wer glaubt, bei so nem Ding ein Schnäppchen zu machen, der hat noch nie einen Schimmelbefall gesehen… und dann noch die Rechnung dafür zahlen muss. Echt jetzt, wer macht das noch?
Stian Bjelland
Interessant, wie wir als Gesellschaft bereit sind, Menschen in die Knie zu zwingen – und dann noch den Käufer zur Verantwortung zu ziehen, als wäre er der Schuldige. Es ist kein Markt, es ist ein System, das kaputt ist. Die Immobilie ist nur das Symptom. Die Krankheit heißt: Ungleichheit.
Sarah Mertes
Ich hab neulich ne Wohnung so gekauft – und ja, es war ein Albtraum!! Aber ich hab nen Bausachverständigen mitgenommen, der hat ne kaputte Dachrinne gesehn, die im Listing nicht stand – und wir haben nur 80k geboten statt 110k!! Jetzt hab ich ne coole Wohnung und keine 40k Schulden!! 😅 Es geht!! Aber nur mit Leuten die wissen was sie tun!!
Sonja Duran
Es ist unerträglich, wie oft in diesem Beitrag die grammatischen und syntaktischen Fehler übersehen werden. Der Satz „Ein Zwangsversteigerungsimmobilie klingt wie ein Schnäppchen“ ist nicht nur inkorrekt, sondern verletzt die Grundregeln der deutschen Grammatik. Es muss heißen: „Eine Zwangsversteigerungsimmobilie“. Zudem: „Kein Mangel, kein Schaden, keine Schimmelbildung, keine undichte Dachrinne, kein fehlender Heizkörper – du kannst nichts rügen.“ – Dieser Satz ist ein Beispiel für eine falsche Aufzählung im Kasus. Alle Elemente müssten im Nominativ stehen, wenn sie Subjekte sind, oder im Akkusativ, wenn sie Objekte sind. Hier ist die Verwendung inkonsistent. Solche Texte untergraben die sprachliche Integrität und führen zu einer Verbreitung von Fehlern in der Alltagssprache.
Wibke Schneider
Ein sehr fundierter und nüchterner Beitrag. Besonders die Hinweise zur Grundbuchprüfung und zur Finanzierungszusage sind essenziell. Viele potenzielle Käufer unterschätzen die Komplexität und verlassen sich auf emotionale Impulse. Es ist wichtig, dass solche Informationen klar, strukturiert und ohne Sensationalismus vermittelt werden. Vielen Dank für die klare Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
christoph reif
Kein Schnäppchen. Nur für Leute die wissen was sie tun. Punkt.
Agnes Pauline Pielka
Die Erwähnung des Sonderkündigungsrechts nach §57a ZVG ist korrekt – doch wird oft übersehen, dass die Kündigung nur wirksam ist, wenn sie schriftlich erfolgt und der Mieter innerhalb der Frist benachrichtigt wird. Ein formaler Fehler kann den gesamten Prozess unwirksam machen. Wer hier nicht juristisch sorgfältig vorgeht, läuft Gefahr, einen Mieter jahrelang zu behalten – obwohl er selbst einziehen möchte. Die Formalien sind kein Detail, sie sind der Schlüssel.
Yanick Iseli
Ich komme aus der Schweiz, wo solche Versteigerungen selten sind – aber ich habe ähnliche Fälle beobachtet. Was hier beschrieben wird, ist kein Markt, es ist eine Art juristisches Wildwest. Die deutsche Rechtslage ist extrem streng, aber auch extrem klar. Es gibt keine Grauzonen. Wer sich darauf einlässt, muss akzeptieren, dass er allein verantwortlich ist – und das ist eine schwere Last. Aber: Wer das versteht, der kann hier wirklich gewinnen.
Markus Rönnholm
Leute, hört auf zu jammern! Ja, es ist riskant – aber wer sich vorbereitet, der gewinnt! Ich hab 2022 ne Immobilie für 120k gekauft, die war 300k wert – und ja, die Dachrinne war kaputt, aber ich hab sie selbst gemacht, 500 Euro investiert, und heute vermiete ich sie für 1100€! Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Wer Angst hat, bleibt arm. Haltet euch an die Regeln, macht eure Hausaufgaben – und dann legt los. Es ist nicht schwer. Es ist nur nicht für Faule.