Photovoltaikanlage Steuer 2025: Was Sie über Förderungen, Absetzbarkeit und Kosten wissen müssen

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage, eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus Sonnenlicht, die auf Ihrem Dach installiert wird. Auch als Solaranlage bekannt, hilft sie Ihnen, Stromkosten zu senken und gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie zu steigern. Dann sollten Sie sich 2025 genau anschauen, wie Sie diese Investition steuerlich nutzen können. Viele Hausbesitzer glauben, dass sie die Kosten für eine PV-Anlage einfach absetzen können – doch das ist nicht so einfach. Die Regeln haben sich geändert, und wer jetzt nicht aufpasst, verpasst echte Vorteile.

Die Einkommensteuer, die Sie auf Einkünfte aus Vermietung, Gewerbe oder selbst genutztem Strom zahlen spielt eine zentrale Rolle. Wenn Sie den selbst erzeugten Strom vor allem für Ihren eigenen Bedarf nutzen – also Eigenverbrauch –, dann müssen Sie diesen Strom nicht als Einkommen versteuern. Das gilt seit 2023 und bleibt auch 2025 so. Aber: Wenn Sie mehr Strom ins Netz einspeisen, als Sie verbrauchen, wird der Überschuss steuerpflichtig. Hier kommt die Absetzbarkeit, die Möglichkeit, Anschaffungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von Ihrer Steuer abzuziehen ins Spiel. Sie können die Kosten für die Anlage, den Wechselrichter und die Montage über die Nutzungszeit abschreiben – meist 20 Jahre. Das senkt Ihre jährliche Steuerlast. Und nein, Sie müssen dafür kein Gewerbe anmelden, wenn Sie nur eine kleine Anlage haben und den Strom hauptsächlich selbst nutzen.

Wichtig: Die Förderung, finanzielle Unterstützung vom Staat für den Ausbau erneuerbarer Energien ist nicht mit der Steuerersparnis zu verwechseln. Sie bekommen beides – aber nicht immer gleichzeitig. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zahlt Zuschüsse, wenn Sie Ihre Anlage mit einem Speicher kombinieren. Diese Zuschüsse sind nicht steuerpflichtig. Aber: Wenn Sie Fördergelder erhalten, dürfen Sie die entsprechenden Kosten nicht mehr als Werbungskosten absetzen. Das heißt: Sie wählen entweder den Zuschuss oder die Absetzbarkeit – nicht beides. Wer die Anlage in einem selbst genutzten Einfamilienhaus installiert, hat meist die besseren Chancen auf Förderung. Wer eine Mietwohnung besitzt, muss anders rechnen.

Und was ist mit der Umsatzsteuer? Wenn Sie Ihre PV-Anlage als privater Hausbesitzer betreiben – und nicht als Gewerbe –, müssen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Solarstrom zahlen. Das gilt auch für den Verkauf des Überschusses. Die Ausnahme: Wenn Sie mehr als 22.000 Euro Umsatz mit Stromverkauf im Jahr machen, müssen Sie sich bei der Steuerbehörde anmelden. Das passiert fast nie. Die meisten Hausbesitzer liegen weit darunter.

Was viele vergessen: Die Anlage beeinflusst auch den Wert Ihrer Immobilie – und damit die Steuer bei einem späteren Verkauf. Wenn Sie die Anlage nach fünf Jahren verkaufen, können Sie Gewinne steuerfrei behalten, wenn Sie die Immobilie selbst bewohnt haben. Das ist ein großer Vorteil gegenüber anderen Investitionen. Und wenn Sie später die Wohnung vermieten, können Sie die Abschreibungen weiter nutzen – sogar wenn Sie die Anlage nicht mehr selbst nutzen.

2025 ist das Jahr, in dem viele Hausbesitzer endlich handeln – weil die Zinsen stabil sind und die Energiepreise weiter hoch bleiben. Die richtige Kombination aus Eigenverbrauch, Absetzbarkeit und Förderung macht eine Photovoltaikanlage zur smartesten Investition, die Sie an Ihrer Immobilie machen können. Unterhalb finden Sie konkrete Beispiele, wie andere das gemacht haben – von der 5-kW-Anlage bis zur Kombination mit Batterie und Heizung. Hier steht nicht nur Theorie – sondern echte Zahlen, die Ihnen helfen, die Entscheidung zu treffen.