PV-Anlage steuerfrei: Was Sie über Steuerfreibeträge und Förderungen wissen müssen
Wenn Sie eine PV-Anlage, eine photovoltaische Anlage zur Stromerzeugung aus Sonnenlicht. Auch als Solaranlage bezeichnet, ist sie ein wichtiger Bestandteil der Energiewende im Eigenheim. Dann fragen Sie sich wahrscheinlich: Ist sie wirklich steuerfrei? Die Antwort ist ja – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Seit 2023 sind Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom an den Netzbetreiber für Privatpersonen steuerfrei, solange die Anlage kleiner als 30 kWp ist und hauptsächlich für den Eigenbedarf gebaut wurde. Das gilt auch, wenn Sie den Überschuss nicht direkt verkaufen, sondern über das Einspeisemanagement abwickeln. Keine Steuererklärung nötig, keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb – das ist der klare Vorteil.
Doch steuerfrei bedeutet nicht, dass alles ohne Regeln läuft. Die Einkommensteuer, die Steuer auf Einkünfte aus privaten Vermögensvermögen oder Gewerbetätigkeit. Auch als Einkommensteuer bekannt, ist der zentrale Hebel, der über die Freistellung entscheidet. Wenn Sie die Anlage nur für sich nutzen, bleibt sie steuerfrei. Wenn Sie aber mehr als 10.000 Euro Gewinn pro Jahr erzielen – etwa durch Verkauf an Dritte oder Betrieb als Gewerbe – wird es kompliziert. Dann müssen Sie Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer berücksichtigen. Auch die Förderung PV-Anlage, z.B. durch KfW-Programme oder Bundesmittel für Solarstromspeicher. Oft auch als Bundesförderung bezeichnet, ist ein wichtiger Begleiter bei der Anschaffung. spielt eine Rolle: Wer Fördergelder erhält, muss diese oft in der Steuererklärung angeben. Nicht als Einkommen, aber als Anschaffungskosten, die die Abschreibung beeinflussen. Und hier liegt der Haken: Wer die Anlage steuerfrei nutzen will, darf sie nicht als gewerbliche Anlage buchen – sonst verliert er den Freibetrag.
Was viele nicht wissen: Auch die Betriebskosten Solar, die laufenden Kosten wie Reinigung, Instandhaltung und Versicherung für eine Photovoltaikanlage. Oft auch als Wartungskosten PV bezeichnet, sind entscheidend für die Wirtschaftlichkeit. sind absetzbar – aber nur, wenn Sie die Anlage als private Anlage nutzen. Das heißt: Wenn Sie Strom verkaufen, aber nicht als Gewerbe betreiben, können Sie Reparaturen, Versicherungsbeiträge oder sogar den Strom für die Reinigung der Module als Werbungskosten geltend machen. Das reduziert den steuerlichen Gewinn – und hilft, die Freistellung zu sichern. Wichtig: Keine falschen Buchhaltungsmodelle. Wer behauptet, er könne die Anlage als Gewerbe anmelden und trotzdem steuerfrei bleiben, irrt sich.
Die Regelungen sind einfach – wenn man sie kennt. Sie müssen nicht alles selbst berechnen. Aber Sie müssen wissen, wo die Grenzen liegen. In den folgenden Artikeln finden Sie konkrete Beispiele, wie andere Hausbesitzer ihre PV-Anlage steuerlich richtig einordnen, welche Kosten sie absetzen durften und wo die häufigsten Fehler passieren. Keine Theorie. Nur das, was in der Praxis funktioniert.