Auflassungsvormerkung: Was Sie über die rechtliche Sicherung von Immobilienkauf wissen müssen
Bei einem Immobilienkauf ist die Auflassungsvormerkung, eine rechtliche Sicherung im Grundbuch, die den Erwerb eines Grundstücks vor unberechtigten Veräusserungen schützt. Auch bekannt als Vormerkung, ist sie der entscheidende Schritt, bevor das Eigentum offiziell auf Ihren Namen übertragen wird. Ohne sie riskieren Sie, dass der Verkäufer das Grundstück trotz Verkaufsvertrag nochmal an jemand anderen veräußert – und Sie bleiben mit leeren Händen und ohne Anspruch auf das Haus oder die Wohnung.
Diese Vormerkung wird im Grundbuch, das offizielle Verzeichnis aller Rechte an Immobilien in Deutschland eingetragen, nachdem Kaufvertrag und Auflassung unterschrieben wurden. Sie bindet den Verkäufer und schützt Sie als Käufer – selbst wenn die eigentliche Eigentumsumschreibung noch Wochen dauert. In der Praxis ist das besonders wichtig bei Zwangsversteigerungen, wo die Zahlungsfristen kurz sind und der Verkäufer oft nicht mehr in der Lage ist, die Immobilie selbst zu verwalten. Die Vormerkung ist auch der erste Schritt, um später die Eigentumsumschreibung, den offiziellen Eintrag des neuen Eigentümers im Grundbuch durchzuführen. Ohne diese Vormerkung wäre die Umschreibung rechtlich nicht möglich.
Was viele nicht wissen: Die Auflassungsvormerkung ist nicht automatisch. Sie muss vom Notar beantragt werden – und nur, wenn Sie das verlangen. Viele Käufer denken, der Kaufvertrag reicht aus. Doch der Verkäufer kann den Vertrag brechen, Schulden haben oder das Grundstück verpfänden. Die Vormerkung macht Sie zum vorläufigen Rechtsinhaber. Sie ist ein Werkzeug der ZVG, dem Zwangsvollstreckungsgesetz, das Regeln für den Verkauf von Immobilien im Zwangsvollstreckungsverfahren festlegt, aber auch bei normalen Kaufverträgen unverzichtbar. Sie ist die einzige rechtliche Absicherung, die Sie vor dem Einzug schützt – egal ob es um ein Einfamilienhaus, eine Wohnung oder ein Grundstück geht.
Die Vormerkung kostet nicht viel – meist unter 100 Euro – aber sie verhindert Risiken, die Tausende kosten können. Sie ist kein Luxus, sondern Standard. In den Beiträgen unten finden Sie praktische Erfahrungen zu Immobilienkauf, Grundbuchänderungen und rechtlichen Fallstricken. Ob Sie eine Wohnung kaufen, bei einer Zwangsversteigerung bieten oder ein Haus sanieren: Die Auflassungsvormerkung ist der unsichtbare Halt, der alles sicher macht. Hier erfahren Sie, wie andere es gemacht haben – und was wirklich zählt.