Umsatzsteuer PV: Was Sie über Steuern auf Photovoltaik-Anlagen wissen müssen
Wenn Sie eine Photovoltaik-Anlage, eine Anlage zur Erzeugung von elektrischer Energie aus Sonnenlicht. Auch als Solaranlage bekannt, ist sie heute eine der häufigsten Formen der dezentralen Energieerzeugung in Österreich und Deutschland betreiben, stellt sich eine Frage, die viele unterschätzen: Umsatzsteuer PV. Ja, Sie haben richtig gelesen – der Strom, den Sie selbst produzieren und ins Netz einspeisen, kann steuerpflichtig sein. Das klingt kompliziert, ist es aber nicht, wenn man die Regeln kennt.
Die Kleinunternehmerregelung, eine steuerliche Erleichterung für kleine Gewerbetreibende mit geringem Umsatz ist Ihr größter Verbündeter. Wenn Ihr jährlicher Umsatz mit Solarstrom unter 22.000 Euro bleibt (2024), können Sie sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Dann zahlen Sie keine Steuer, müssen aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Wer aber über diesen Betrag hinausgeht – etwa durch große Anlagen oder zusätzliche Einkünfte – muss eine Umsatzsteuervoranmeldung, die regelmäßige Abrechnung der Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeben. Das bedeutet: Sie berechnen die Steuer auf Ihren Einspeiseertrag, zahlen sie an das Finanzamt und können die Mehrwertsteuer auf Ihre Anlagenkosten als Vorsteuer zurückholen. Viele vergessen das letzte Teil – und verlieren so Geld.
Es gibt auch Fälle, in denen Sie gar nicht an die Umsatzsteuer denken müssen – etwa wenn Sie die Anlage nur für Ihren eigenen Bedarf bauen und keinen Überschuss verkaufen. Dann ist kein Gewerbe, keine Steuerpflicht. Aber sobald Sie auch nur 100 kWh im Jahr ins Netz geben, wird es relevant. Und viele, die früher die Kleinunternehmerregelung nutzten, müssen jetzt umstellen, weil die Einspeisevergütungen gestiegen sind. Die Regeln haben sich nicht geändert – nur die Zahlen. Was vor fünf Jahren noch unter der Grenze lag, liegt heute darüber.
Die gute Nachricht: Sie müssen nicht alles selbst berechnen. Viele Handwerker, die Ihnen die Anlage installieren, bieten auch die steuerliche Begleitung an. Und es gibt klare Vorlagen für die Umsatzsteuervoranmeldung. Sie brauchen nur die monatlichen oder jährlichen Einspeisezahlen von Ihrem Zähler – nichts Komplizierteres. Keine komplizierten Buchhaltungssysteme, keine Steuerberater-Gebühren, wenn Sie es selbst machen.
Was Sie in den Beiträgen unten finden, sind klare, praktische Anleitungen – von der ersten Rechnung bis zur jährlichen Abgabe. Sie erfahren, wie Sie die Kleinunternehmerregelung richtig nutzen, wann Sie sie verlieren und wie Sie Ihre Kosten richtig abrechnen. Es geht nicht um Theorie, sondern um das, was wirklich zählt: Ihr Geld, Ihre Anlage, Ihre Steuerlast.