Abstand zum Nachbarn: Was du beim Bauen und Renovieren wissen musst
Wenn du ein Haus baust, eine Terrasse erweiterst oder eine neue Wand setzt, ist der Abstand zum Nachbarn, der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand zwischen deinem Grundstück und dem des Nachbarn. Auch bekannt als Bauabstand, ist er kein Vorschlag – er ist rechtlich bindend. Wer diesen Abstand ignoriert, riskiert nicht nur eine Abrechnung, sondern auch die Zwangsentfernung des Bauwerks – und einen langwierigen Streit mit dem Nachbarn.
Dieser Abstand hängt nicht vom guten Willen ab, sondern von der Baugenehmigung, der offiziellen Erlaubnis, die du von der Gemeinde bekommst, bevor du baust. Bauordnung ist in Österreich und Deutschland Ländersache – das bedeutet: Was in Wien gilt, stimmt nicht unbedingt in Salzburg oder Bayern. Die meisten Gemeinden verlangen mindestens 3 Meter Abstand zu Wohngebäuden, oft mehr bei höheren Wänden oder Dächern. Aber auch bei Zaun, Carport oder Gartenhaus zählt der Abstand. Und nein, ein freundliches Gespräch mit dem Nachbarn ersetzt nicht die rechtliche Vorgabe – auch wenn er jetzt zustimmt, kann er später klagen, wenn du verkaufst oder seine Kinder den Garten nutzen.
Ein weiterer häufiger Fehler: Du denkst, der Abstand gilt nur von der Hauswand. Falsch. Er gilt vom Grundstücksrand, der Grenze zwischen deinem und dem Nachbargrundstück. Grundstücksrechte beinhalten auch, dass du nicht über die Grenze hinaus bauen darfst – nicht mal mit einem Dachüberstand, nicht mal mit einem Regenfallrohr. Selbst wenn dein Nachbar sagt: "Mach doch einfach ein bisschen rüber", ist das rechtlich wertlos. Die Gemeinde prüft nicht deinen Nachbarn – sie prüft die Bauakte. Und wenn da der Abstand nicht stimmt, wird die Baugenehmigung verweigert – oder nachträglich widerrufen.
Es gibt Ausnahmen – aber nur, wenn sie schriftlich festgehalten sind. Ein Nachbarrechtlicher Vertrag, der einen geringeren Abstand erlaubt, muss beim Grundbuchamt eingetragen sein. Ohne Eintragung zählt er nicht. Auch wenn du eine alte Mauer übernimmst, die schon seit 50 Jahren an der Grenze steht: Wenn sie nicht im Grundbuch als Grenzbebauung vermerkt ist, kannst du sie nicht einfach als Vorwand nehmen. Und wenn du renovierst – zum Beispiel eine Fensteröffnung vergrößerst oder eine neue Terrassentreppe baust – dann zählt auch das als Neubau im Sinne der Bauordnung. Kein kleiner Umbau ist zu klein, um den Abstand zu prüfen.
Die meisten Menschen denken, Abstand ist nur eine Frage des Platzes. Aber es geht um Rechtssicherheit, um Wertestabilität deiner Immobilie und um Frieden mit dem Nachbarn. Ein falscher Abstand kann den Verkauf blockieren, die Versicherung ungültig machen und dich in eine jahrelange Auseinandersetzung zwingen. Die Lösung? Bevor du eine einzige Schraube drehst: Frag bei der Gemeinde nach. Hole dir den aktuellen Bauplan deiner Straße. Prüfe, ob deine Pläne mit den Vorgaben übereinstimmen. Und wenn du unsicher bist – lass dich von einem Architekten oder einem Tischler beraten, der mit den lokalen Vorschriften vertraut ist. Denn bei Bauabständen zählt nicht, was du denkst, sondern was im Gesetz steht.
Unten findest du Artikel, die dir zeigen, wie du Nebenkosten beim Neubau überschaubar hältst, wie du Dachfenster richtig einbaust, ohne die Nachbarn zu belästigen, und warum Dokumente über Baugenehmigungen und Grundstücksrechte genauso wichtig sind wie die Baupläne selbst. Keine Theorie – nur das, was du brauchst, um richtig zu bauen – ohne Überraschungen.